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Astra-Richtlinie für Kabelanlagen auf Nationalstrassen und in Tunneln

Notnetz nur noch mit Klasse B2ca-s1a,d1,a1 und Funktionserhalt E60

25 sept. 2019

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Notnetz nur noch mit Klasse B2ca-s1a,d1,a1 und Funktionserhalt E60

Bereits im Juni wurde die Richtlinie Astra 13022 für Kabelanlagen der Nationalstrassen veröffentlicht. Diese Richtlinie wendet sich an

• Fachspezialisten des ASTRA,
• Fachspezialisten der Gebietseinheiten,
• Planer und Unternehmungen, die im Auftrag des ASTRA Leistungen an den Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) erbringen, sowie
• Inspektoren und Kontrollstellen.

Die Richtlinie gilt für die Planung, die Realisierung und den Betrieb von Kabelanlagen der Nationalstrassen der Klassen 1, 2 und 3 auf offener Strecke und in Tunneln und ist gemäss der Übergangsregelung bei Beginn der Installationsarbeiten ab 2020 anzuwenden.

Bei Projekten mit Beginn der Installationsarbeiten vor 2015 gelten weiterhin die Vorgaben der Ausschreibung. Bei Projekten mit Beginn der Installationsarbeiten nach 2015 gelten die Vorgaben der KBOB-Empfehlung (keine Kabel FE0 und FE05; es sind Kabel FE05C und FE180, E60 einzusetzen).

Neu sind für Kabelanlagen aus dem Notnetz Kabel der Brandverhaltensklasse B2ca-s1a,d1,a1 mit Funktionserhalt E60 einzusetzen. Dies mit einem gemeinsam geprüften Befestigungssystem, welches zusammen mit dem Kabel die Kabelanlage mit Funktionserhalt ergibt.

Da derzeit Kabel mit integriertem Funktionserhalt noch kein Bauprodukt darstellen, daher unter der BauPV nicht prüfbar sind, und noch keine Leistungserklärung erstellt werden kann, können diese Kabel den Nachweis für das Brandverhalten noch nicht erbringen. Ab wann eine Leistungserklärung für Kabel mit Funktionserhalt möglich ist, ist noch nicht bekannt.