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Für Eisenbahntunnel in Europa: B2ca-Kabel!

Richtlinie TSI SRT 1301/2014 der EU-Kommission überarbeitet

25.09.2019

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Bereits im Juni hat die EU-Kommission die TSI SRT 1301/2014, die Durchführungsverordnung über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) bezüglich der Sicherheit in Eisenbahntunneln (SRT) veröffentlicht. Dieser Richtlinie zufolge dürfen seit dem 16. Juni 2019 in Eisenbahntunneln länger als ein Kilometer nur noch Kabel verbaut werden, die die Anforderungen der Brandklasse B2ca und die Zusatzanforderungen s1a und a1 gemäß Bauproduktenverordnung erfüllen.

Damit folgte die Kommission unter anderem einem Vorschlag der Europäischen Eisenbahnagentur ERA. Die vorgeschlagenen Zusatzanforderungen s1a (schwache Rauchentwicklung, Durchlässigkeit ≥ 80%) und a1 (leicht ätzende Rauchgase) wurden vom Ausschuss für Eisenbahninteroperabilität und -sicherheit (RISC) unterstützt.

Abweichungen sind nur nach einer „sorgfältigen“ Risikobewertung möglich. Hier müssen beispielsweise die Siherheitskabel mit Funktionserhalt berücksichtigt werden, da diese (noch) nicht den Brandklassen gemäß Bauproduktenverordnung (CPR) zugeordnet werden dürfen.

Details finden Sie hier>

Für Glasfaserkabel in Tunneln, welche die Brandklasse B2ca-s1a,d1,a1 erfüllen, sehen Sie sich bitte unsere neuen FO Universal DLTS an. Entsprechende Kat.7A-Kupferdatenkabel finden Sie hier.