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Neue Publikationen, neue Kabelprodukte

Wichtige Updates zum Thema Funktionserhalt

28.02.2024

News 2024 02 Safety HB Broschüre dt

Anwendern in der Schweiz steht ab sofort eine Neufassung der Broschüre »Safety is our Business« von Dätwyler und Bettermann zur Verfügung. Planern und installierenden Unternehmen in Österreich bietet Dätwyler das »Handbuch Funktionserhalt« in einer aktualisierten 11. Auflage an. Beiden gemeinsam ist die Aufnahme neuer Kabeltypen mit B2ca-Brandverhalten.

Die reich bebilderten Publikationen vermitteln geballtes Grundlagenwissen sowie Detailinformationen zu Verlegetechniken und zur Montage normgerechter Kabelanlagen mit Funktionserhalt E30 bis E90. Die Schweizer Broschüre bietet unter anderem aktuelle Informationen zur Bauproduktenverordnung, zur NIN und zu den VKF-Richtlinien. Im Handbuch für Österreich finden sich viele Updates hinsichtlich Spannungsfallfaktoren, Strombelastbarkeitstabellen, der Kabelverlegung mit Kunststoffgegenwannen sowie QR-Codes mit Links zu Datenblättern und »So nicht!«-Montageanleitungen. Sie können die Publikationen in unseren Niederlassungen kostenlos bestellen (via E-Mail CH und E-Mail AT).

Funktionserhaltkabel mit B2ca-Brandverhalten
Generell sind Sicherheitskabel von der CPR-Klassifizierung (noch) ausgenommen. Trotzdem hat Dätwyler das Portfolio der Niederspannungskabel und Brandmeldekabel mit Funktionserhalt E30 bis E90 im vergangenen Jahr um Produkte ergänzt, die gemäß EN 50575 geprüft wurden und die eine Klassifizierung B2ca-s1a,d1,a1 (entsprechend EN 13501-6) erreicht haben. Denn die entsprechenden Prüfungen und Klassifizierungen werden in verschiedenen nationalen Normen gefordert, zum Beispiel in der Schweiz, Tschechien, der Slowakei und Polen.

Die Verlegung von Kabeln B2ca-Brandverhalten in Fluchtwegen und Sonderbauten bietet einige Vorteile: Dank ihrer guten Eigenschaften im Brandfall können sie die Personensicherheit und den Sachschutz, Letzteres zum Beispiel in Rechenzentren, erhöhen. Besonders zur Geltung kommt dieser Vorteil unter anderem bei den strengen Vorschriften zum Tunnelbau der ASTRA in der Schweiz oder der VDS-Richtlinie 2025 in Deutschland.

Leistungserklärungen (DoPs) dürfen für diese Produkte nicht ausgestellt werden. Zum Nachweis kann Dätwyler jedoch Konformitätszertifikate (CoCs) der notifizierten Stellen (Notified Bodies) vorlegen.