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Vorschrift für Aufzug-Notrufe in Kraft getreten

Zwei-Wege-Kommunikation ist Pflicht

19.01.2021

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Die Nachrüstungspflicht für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem für Aufzüge gemäß §24 Absatz (2) der Betriebssicherheitsverordnung endete am 31.12.2020.

Mit kundenspezifischen Lifthängekabeln, die standardmäßig über leistungsfähige Datenelemente verfügen, können Kunden von Dätwyler die Anforderungen an eine Sprachkommunikation aus der Kabine zu einer ständig besetzten Stelle sicher abdecken.
 
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Ein PDF mit Information des TÜV zu der Verordnung finden Sie hier >